Warum der Hauswert bei der Scheidung so wichtig ist
Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei der Scheidung der Zugewinn ausgeglichen. Dabei zählt der Wert der Immobilie zum Endvermögen. Maßgeblicher Stichtag ist in der Regel der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird.
Auch wenn beide gemeinsam im Grundbuch stehen und ein Partner das Haus übernimmt, richtet sich die Auszahlung nach dem Marktwert abzüglich der verbleibenden Schulden.
Die drei typischen Wege
Für die gemeinsame Immobilie gibt es im Wesentlichen drei Möglichkeiten:
- Ein Partner übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus – die Bank muss der Entlassung aus dem Darlehen zustimmen
- Gemeinsamer Verkauf und Aufteilung des Erlöses nach Ablösung der Finanzierung
- Vorläufiges Behalten, etwa bis die Kinder älter sind – mit klarer schriftlicher Vereinbarung
Warum ein neutraler Wert hilft
Bewertet ein Makler, den einer der Partner ausgesucht hat, entsteht schnell Misstrauen. Eine automatisierte Bewertung auf Basis von Marktdaten hat kein Provisionsinteresse und liefert beiden Seiten dieselben Zahlen. Das ersetzt keine rechtliche Beratung, kann aber die Verhandlung über eine Scheidungsfolgenvereinbarung versachlichen.
Häufige Fragen
Was enthält der Wertbericht speziell zur Scheidung?
Wählen Sie beim Kauf den Anlass „Trennung & Scheidung“, enthält der Bericht ein eigenes Kapitel: die rechnerische Auszahlung bei Übernahme nach Abzug der Restschuld, Hinweise zum Stichtag, die drei typischen Wege und die nächsten Schritte. Der Marktwert selbst ändert sich durch den Anlass nicht.
Welcher Stichtag gilt für den Hauswert bei der Scheidung?
Für den Zugewinnausgleich ist in der Regel der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich. Der Wertbericht weist sein Erstellungsdatum aus; ein abweichender Stichtag kann rechtlich eine andere Betrachtung erfordern.
Erfährt mein Partner von der Bewertung?
Nein. Die kostenlose Bewertung läuft anonym in Ihrem Browser, ohne E-Mail oder Telefonnummer. Ihre Angaben werden nicht gespeichert.
Reicht der Wertbericht für das Familiengericht?
Im Streitfall beauftragt das Gericht meist einen Sachverständigen. Der Bericht eignet sich vor allem als Orientierung und als gemeinsame Grundlage für eine außergerichtliche Einigung.
Wie wird die Auszahlung berechnet?
Vereinfacht: Marktwert minus Restschuld ergibt den Nettowert; davon steht dem ausscheidenden Partner bei hälftigem Eigentum in der Regel die Hälfte zu. Zugewinnausgleich und weitere Vermögenswerte können das Ergebnis verändern.