Warum Erben früh einen Marktwert brauchen
Gehört eine Immobilie mehreren Erben, gehört sie ihnen gemeinsam als Erbengemeinschaft. Ob sie verkauft, vermietet oder von einem Erben übernommen wird – jede dieser Entscheidungen setzt voraus, dass alle von einem nachvollziehbaren Wert ausgehen. Übernimmt ein Erbe die Immobilie, richtet sich die Auszahlung der anderen in der Regel nach dem Marktwert.
Auch Pflichtteilsberechtigte haben ein Interesse am Wert, weil sich ihr Anspruch nach dem Wert des Nachlasses bemisst.
Marktwert und Wert für die Erbschaftsteuer sind nicht dasselbe
Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer nach dem Bewertungsgesetz in einem eigenen, pauschalierten Verfahren. Dieser Steuerwert kann deutlich vom tatsächlichen Marktwert abweichen.
Wer einen niedrigeren Wert gegenüber dem Finanzamt nachweisen möchte, benötigt dafür in der Regel ein Gutachten eines Sachverständigen oder des Gutachterausschusses. Unser Wertbericht kann zeigen, ob sich ein solcher Schritt lohnen könnte – er ersetzt diesen Nachweis aber nicht.
Checkliste für Erbengemeinschaften
Diese Schritte haben sich in der Praxis bewährt:
- Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll besorgen
- Grundbuchauszug anfordern und Grundbuch berichtigen lassen
- Unterlagen sammeln: Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Mietverträge
- Marktwert ermitteln und allen Erben dieselbe Grundlage zur Verfügung stellen
- Gemeinsam entscheiden: Verkauf, Vermietung oder Übernahme durch einen Erben
Häufige Fragen
Was enthält der Wertbericht speziell zur Erbschaft?
Wählen Sie beim Kauf den Anlass „Erbschaft“, enthält der Bericht ein eigenes Kapitel: die rechnerische Aufteilung des Werts auf die Erben – auf Wunsch nach Abzug einer Restschuld –, die Wege der Erbengemeinschaft, Marktwert gegenüber Steuerwert und die nächsten Schritte. Der Marktwert selbst ändert sich durch den Anlass nicht.
Wie ermittle ich den Wert einer geerbten Immobilie?
Für eine erste Orientierung genügen Lage, Objektart, Wohnfläche, Baujahr und Zustand. Mit diesen Angaben zeigt die kostenlose Bewertung sofort eine Marktwertspanne. Der Wertbericht präzisiert den Wert mit weiteren Angaben und dokumentiert ihn schriftlich.
Kann ich den Wertbericht beim Finanzamt einreichen?
Als Nachweis eines niedrigeren Werts für die Erbschaftsteuer verlangt das Finanzamt in der Regel ein Gutachten eines Sachverständigen oder Gutachterausschusses. Unser automatisierter Bericht ist dafür nicht gedacht.
Hilft der Bericht bei Streit unter Erben?
Er kann eine gemeinsame, neutrale Gesprächsgrundlage schaffen, weil alle Erben dieselben Zahlen sehen. Ist ein Streit bereits gerichtlich, wird meist ein Sachverständigengutachten benötigt.
Muss ich als Erbe meine Kontaktdaten angeben?
Nein. Die kostenlose Bewertung funktioniert ohne E-Mail und ohne Telefonnummer. Wir rufen nicht an und geben keine Daten an Makler weiter, solange Sie das nicht ausdrücklich wünschen.