In drei Schritten zum schriftlichen Wertbericht
Sie brauchen weder ein Konto noch einen Termin:
- Kostenlos bewerten: Objektart, Lage, Wohnfläche, Baujahr und Zustand angeben – die Wertspanne erscheint sofort, ohne E-Mail.
- Präzisieren und Anlass wählen: Adresse, Energieklasse, Ausstattung, Modernisierungen und Bauschäden ergänzen; der Wert wird neu berechnet.
- Bezahlen und herunterladen: einmalig 29,00 € inkl. MwSt., Download sofort nach der Zahlung und 30 Tage lang abrufbar.
Wofür ein schriftlicher Immobilienwert gebraucht wird
Ein Wert auf dem Bildschirm ist schnell vergessen. Ein Dokument mit Datum lässt sich ablegen, später vergleichen und an andere weitergeben. Typische Anlässe sind:
- Vermögensaufstellung und Finanzplanung – den Immobilienwert regelmäßig dokumentieren
- Erbengemeinschaft – allen Miterben dieselbe Wertgrundlage geben
- Trennung – eine neutrale Basis für Gespräche über Übernahme und Auszahlung
- Bank und Anschlussfinanzierung – den Marktwert als Orientierung belegen
- Verkaufsvorbereitung – einen realistischen Angebotspreis kennen, bevor Makler bewerten
Woher die Zahlen im Bericht stammen
Bewertet wird nach dem Vergleichswertverfahren und – bei vermieteten Wohnungen und Mehrfamilienhäusern – ergänzend nach dem Ertragswertverfahren, in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Grundlage sind reale Vergleichsangebote aus Ihrer Region, regionale Marktmieten und, soweit verfügbar, amtliche Bodenrichtwerte (BORIS).
Neben jeder Zahl steht im Bericht ihre Herkunft: Bewertungs-Engine, amtlicher Bodenrichtwert, Ihre Angabe, regionaler Referenzwert oder Modellrechnung. So sehen Sie und jeder Leser, worauf der Wert beruht.
Häufige Fragen
Kann ich eine Immobilienbewertung als PDF kostenlos erstellen?
Die Wertspanne und der regionale m²-Preis sind kostenlos und erscheinen sofort im Browser. Den ausführlichen 20-seitigen PDF-Bericht gibt es einmalig für 29,00 € inklusive Mehrwertsteuer – ohne Abo.
Wie schnell erhalte ich den Bericht?
Direkt nach der Zahlung steht der Bericht zum Download bereit und bleibt 30 Tage lang abrufbar. Speichern Sie die Datei auf Ihrem Gerät; sie bleibt danach unbegrenzt nutzbar.
Wird der Bericht von Banken anerkannt?
Banken ermitteln immer einen eigenen Beleihungswert. Der Bericht eignet sich als Orientierung und Gesprächsgrundlage; eine Anerkennung durch die Bank wird nicht zugesichert.
Kann ich den Bericht beim Finanzamt oder Gericht einreichen?
Nein. Dort wird in der Regel ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen oder des Gutachterausschusses verlangt. Wann welches Dokument passt, erklären wir auf der Seite „Wertgutachten oder Wertbericht?“.
Was ändert sich, wenn ich einen Anlass wähle?
Der Marktwert bleibt gleich. Statt der allgemeinen Verkäuferfragen enthält der Bericht dann ein Kapitel zu Ihrem Anlass – etwa die rechnerische Aufteilung auf Erben oder die Auszahlung bei einer Trennung.