Wann ein Verkehrswertgutachten nötig ist
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist das richtige Dokument, wenn eine Behörde oder ein Gericht den Wert verbindlich prüft oder sich die Beteiligten nicht einigen können:
- Sie wollen gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Wert für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nachweisen (§ 198 Bewertungsgesetz)
- Ein Gericht entscheidet über Zugewinnausgleich, Pflichtteil oder Erbauseinandersetzung
- Die Beteiligten streiten über den Wert und brauchen eine unabhängige, belastbare Grundlage
- Eine Behörde verlangt ausdrücklich ein Gutachten
Wann ein Wertbericht genügt
Für viele Entscheidungen reicht eine fundierte, nachvollziehbare Markteinschätzung – vor allem, wenn sie der Orientierung dient und niemand den Wert verbindlich prüft:
- Sie möchten den realistischen Angebotspreis kennen, bevor Sie mit Maklern sprechen
- Erben oder Partner wollen sich auf eine gemeinsame Ausgangsbasis einigen
- Sie dokumentieren Ihr Vermögen für die eigene Planung oder den Steuerberater
- Sie prüfen, ob sich ein teures Gutachten überhaupt lohnt
Der Gutachterausschuss als Alternative
Auch die Gutachterausschüsse der Städte und Kreise erstellen Verkehrswertgutachten. Grundlage ist ihre Kaufpreissammlung mit den tatsächlich beurkundeten Verkäufen der Region. Die Gebühren richten sich nach Landesrecht und meist nach dem Wert der Immobilie; Wartezeiten von mehreren Wochen sind üblich.
Antragsberechtigt sind in der Regel Eigentümer und Miteigentümer, Erben mit Erbschein sowie Gerichte und Behörden. Fragen Sie beim zuständigen Gutachterausschuss nach Kosten und Bearbeitungszeit.
Häufige Fragen
Was kostet ein Wertgutachten für eine Immobilie?
Ein Kurzgutachten kostet meist einige hundert Euro. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten für ein Einfamilienhaus liegt häufig bei rund 1.800 bis 4.000 Euro, bei höheren Werten oder komplexen Objekten auch darüber. Gutachterausschüsse rechnen nach landesrechtlichen Gebührenordnungen ab, meist abhängig vom ermittelten Wert.
Was ist ein Kurzgutachten?
Eine verkürzte Wertermittlung durch einen Sachverständigen, meist mit Besichtigung, aber ohne die vollständige Dokumentation eines Verkehrswertgutachtens. Vor Gericht und beim Finanzamt reicht es in der Regel nicht aus.
Erkennt das Finanzamt einen Online-Wertbericht an?
Nein. Für den Nachweis eines niedrigeren Werts verlangt das Finanzamt in der Regel ein Gutachten eines Sachverständigen oder des Gutachterausschusses. Der Wertbericht kann aber zeigen, ob sich dieser Nachweis lohnen könnte.
Lohnt sich ein Gutachten bei einer Erbschaft?
Oft dann, wenn der Steuerwert des Finanzamts deutlich über dem Marktwert liegt oder die Erben über den Wert streiten. Mit der kostenlosen Bewertung sehen Sie in rund einer Minute, wo der Marktwert ungefähr liegt.