Freibeträge nach § 16 ErbStG alle 10 Jahre nutzen
Die Schenkungsteuer kennt großzügige Freibeträge: 500.000 € für Ehegatten und 400.000 € je Kind – und zwar alle 10 Jahre erneut. Wer frühzeitig überträgt, kann Vermögen schrittweise steuerfrei weitergeben. Voraussetzung ist, dass der Wert der Immobilie realistisch bekannt ist.
Unser Wertbericht dokumentiert den Marktwert zum Stichtag mit offengelegter Datengrundlage. So wissen Sie vor dem Notartermin, ob die Übertragung im Freibetrag bleibt oder ob eine Gestaltung mit Nießbrauch oder Ratenzahlung sinnvoll ist.
Marktwert vs. Grundbesitzwert des Finanzamts
Das Finanzamt ermittelt für die Schenkungsteuer einen Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz (BewG) – mit standardisierten Verfahren, die nicht immer den tatsächlichen Marktwert treffen. Liegt der amtliche Wert über dem realen Marktwert, zahlen Sie womöglich zu viel Steuer.
Nach § 198 BewG können Sie einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen – in der Praxis meist durch ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Ein solches Gutachten erstellen wir auf diesem Portal nicht; dafür steht Ihnen das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB bei der RING Immobilienberatung GmbH zur Verfügung. Unser PDF-Wertbericht ist die schnelle, günstige erste Orientierung, bevor Sie diesen Schritt gehen.
Geschwisterausgleich & Pflichtteilsergänzung
Erhält ein Kind die Immobilie und sollen die anderen Geschwister ausgezahlt werden, braucht alle Seiten eine gemeinsame, neutrale Wertgrundlage. Der Wertbericht liefert sie: Marktwert, Spanne und Herleitung – nachvollziehbar für alle Beteiligten.
Beachten Sie: Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre können bei einem späteren Erbfall Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Auch dafür ist ein zum Stichtag dokumentierter Wert hilfreich.
Häufige Fragen
Welche Freibeträge gelten bei der Schenkung einer Immobilie?
Ehegatten: 500.000 €, Kinder: 400.000 € je Elternteil, Enkel: 200.000 € – jeweils alle 10 Jahre neu. Ob Ihre Übertragung im Freibetrag bleibt, hängt vom Marktwert ab, den unser Bericht dokumentiert.
Mindert ein Wohnrecht oder Nießbrauch den Wert?
Ja. Behalten sich die Schenker ein Wohnrecht oder Nießbrauch vor, wird dessen kapitalisierter Wert vom Immobilienwert abgezogen – das kann die Schenkungsteuer deutlich senken. Die genaue Berechnung übernimmt Ihr Steuerberater oder Notar; unser Bericht liefert den Marktwert als Ausgangsgröße.
Reicht der Bericht für das Finanzamt?
Nein. Das Finanzamt ermittelt einen eigenen Grundbesitzwert nach dem BewG. Wollen Sie einen niedrigeren gemeinen Wert nach § 198 BewG nachweisen, brauchen Sie in der Regel ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen. Unser Bericht ist die schnelle Orientierung vor diesem Schritt.
Bleibt die Bewertung anonym?
Ja. Die kostenlose Wertspanne erscheint ohne E-Mail, Name oder Telefonnummer direkt im Browser. Erst beim Kauf des PDF-Berichts wird eine E-Mail-Adresse für Rechnung und Download benötigt.